Freitag, 29. Januar 2016

Liste der vorgeschlagenen Gebiete für das Schutzgebietsnetzwerk Smaragd des Europarats wurde Ende 2015 aktualisiert

In den Mitgliedsstaaten des Europarats soll ein Netzwerk von Schutzgebieten entstehen. Dieses Netzwerk wird Netzwerk Smaragd genannt (emerald network). Das Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk der EU gilt als Umsetzung des Netzwerks Smaragd des Europarats, so dass in der EU im Rahmen des Netzwerks Smaragd keine neuen Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Bei der 35. Sitzung des ständigen Ausschusses (Standing Committee) der Berner Konvention des Europarats, die vom 1. bis 4. Dezember 2015 in Straßburg stattfand, wurde eine neue aktualisierte Liste der Kandidatengebiete für das Netzwerk Smaragd vorgelegt. Bisher gibt es erst 37 Gebiete in der Schweiz, die offiziell als Bestandteil des Netzwerks Smaragd festgesetzt worden sind. Bei den Kandidatengebieten gibt es jedoch eine ständige Entwicklung. Die Liste der Kandidaten-Gebiete wird jedes Jahr aktualisiert.

Die folgenden Staaten sind in der Liste genannt:
1. Albanien mit 25 Gebieten
2. Armenien mit 13 Gebieten
3. Aserbaidschan mit 12 Gebieten
4. Weißrussland mit 16 Gebieten
5. Bosnien und Herzegowina mit 29 Gebieten
6. Mazedonien mit 35 Gebieten
7. Georgien mit 28 Gebieten
8. Montenegro mit 32 Gebieten
9. Marokko mit 11 Gebieten
10. Norwegen mit 712 Gebieten
11. Moldawien mit 18 Gebieten
12. Serbien mit 61 Gebieten
13. Russland mit 1.453 Gebieten
14. Ukraine mit 159 Gebieten

Internetseite des Europarats:
www.coe.int 

Montag, 25. Januar 2016

Autonome Provinz Bozen-Südtirol muss Natura 2000-Gebiete formell verordnen

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat bei den Natura 2000-Gebieten dasselbe Problem wie die Mehrzahl der italienischen Regionen bzw. autonomen Provinzen (und auch die Mehrzahl der deutschen Bundesländer). Die gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) erforderliche Ausweisung der FFH-Gebiete zu Schutzgebieten nach nationalem Recht ist bisher nicht erfolgt. Die EU hat deshalb gegen Italien bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Dieses Verfahren wurde auch bereits gegen Deutschland eingeleitet).

Gemäß der FFH-Richtlinie der EU durchlaufen die FFH-Gebiete die folgende Entwicklung:
1. Die einzelnen Staaten schlagen der EU-Kommission Gebiete vor, die die Schutzziele der FFH-Richtlinie unterstützen (sogenannte vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, vGGB). Dieser Prozess ist seit Jahren weitgehend abgeschlossen.
2. Die EU überprüft diese Gebiete und nimmt sie in die Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf. Damit sind diese Gebiete offiziell Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Dieser Prozess ist ebenfalls seit Jahren zum größten Teil abgeschlossen, was jedoch nicht ausschließt, dass die EU auch zukünftig die Nachmeldung von vGGB´s verlangt, wenn die Ziele der FFH-Richtlinie dies erfordern.
3. Innerhalb von 6 Jahren nach der Veröffentlichung eines GGB in den EU-Listen müssen die Staaten die entsprechenden Gebiete nach nationalem Recht zu Schutzgebieten (sogenannte besondere Schutzgebiete, BSG) ausweisen. Dieser Zeitraum ist in der Provinz Bozen-Südtirol bereits überschritten, weshalb die EU das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Donnerstag, 21. Januar 2016

Im Meer rund um England gibt es bereits 50 Meeresschutzgebiete (Marine conservation zones)

England hat am 17.01.2016 23 neue Meeresschutzgebiete (Marine conservation zones, MCZs) ausgewiesen. Damit gibt es im Meer rund um England bereits 50 Meeresschutzgebiete. Die ersten 27 Meeresschutzgebiete wurden am 21.11.2013 verordnet.

Die Gesamtfläche der Meeresschutzgebiete rund um England beträgt nun 7.886 Quadratmeilen. Eine dritte Tranche an Meereschutzgebieten soll bis zum Jahr 2017 in die öffentliche Anhörung gelangen und im Jahr 2018 ausgewiesen werden. Damit würde dann das blaue Band des Vereinigten Königreichs (UK Blue Belt) vollendet. In Wales, Schottland und Nordirland gibt es ähnliche Schutzgebietsausweisungen. Damit wird ein Netzwerk an Meeresschutzgebieten, das die Meere rund um das Vereinigte Königreich umfasst, errichtet.

Die öffentliche Anhörung für die jetzt ausgewiesenen 23 Meeresschutzgebiete ging vom 30.01.2015 bis zum 24.04.2015. Es gab 9.170 Eingaben.

Sonntag, 17. Januar 2016

Moorlandschaft Grimsel in der Schweiz bleibt geschützt

Die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung "Grimsel" in den Berner Alpen bleibt geschützt und wird nicht angetastet. Das hat das Verwaltungsgericht Bern im Dezember 2015 entschieden. 

Ein Teil der geschützten Moorlandschaft Grimsel drohte, in den Fluten des Grimselsees unterzugehen. Es lag ein Antrag der Kraftwerke Oberhasli AG vor, die Staumauer des Grimselsees zu erhöhen, um mehr Wasser im Stausee speichern zu können. Der Wasserspiegel des Grimselees wäre dadurch um 23 Meter angestiegen und hätte die geschützte Moorlandschaft zum Teil überflutet.

In der Schweiz gibt es 89 "Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung". Sie werden im Moorlandschaftsinventar (Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung) aufgeführt. Das Bundesinventar gründet sich auf Artikel 1 der Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) vom 01.05.1996. Die Moorlandschaftsverordnung leitet sich aus Artikel 16 und Artikel 22 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) und aus Artikel 23b Absatz 3 und Artikel 23c Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ab.

Die 89 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung umfassen eine Fläche von  87.367 Hektar. Im Kanton Bern, in dem auch der Grimsel-Stausee liegt, gibt es zur Zeit 21 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Der Kanton Bern ist damit der Kanton der Schweiz mit der größten Zahl an Moorlandschaften von nationaler Bedeutung.

Die Moorlandschaft Grimsel hat die Objektnummer 268. Sie umfasst eine Fläche von 250 Hektar. Die Standortgemeinde ist Guttannen. Die Moorlandschaft wurde im Jahr 2004 dem Moorlandschaftsinventar hinzugefügt und im Jahr 2007 erweitert.

Siehe auch:
Geschützte Moorlandschaft "Wetzikon/Hinwil" im Kanton Zürich wird erweitert im Post vom 23.02.2015 in diesem Blog
  
Internetseite des Schweizer Bundesamts für Umwelt
www.bafu.admin.ch
 

Mittwoch, 13. Januar 2016

Hügel der Champagne sind neues Unesco-Weltkulturerbe

Das Welterbekomitee der UNESCO hat bei seiner 39. Sitzung, die vom 28.06. bis 08.07.2015 in Bonn stattfand, einige historische Stätten der Champagnerproduktion um die Stadt Reims in Frankreich als Weltkulturlandschaft dem UNESCO-Welterbe hinzugefügt.

Die neue Welterbestätte besteht aus drei Teilen:
1. Die historischen Weinberge von Hautvillers, Aÿ, Mareuil-sur-Aÿ und Saint-Nicaise
2. Die Avenue de Champagne in Epernay
3. Fort Chabrol in Epernay.

Diese drei Komponenten bilden den Herkunftsort der Trauben in den Hügeln, den Produktionsort des Champagners in den unterirdischen Kellern und das Verkaufs- und Verteilungszentrum des Champagners ab. Die Herstellung des Champagners vom 17. bis ins 19. Jahrhundert ist hier noch gut sichtbar und nachvollziehbar.

Die neue Welterbestätte trägt die englische Bezeichnung "Champagne Hillsides, Houses and Cellars". Sie umfasst eine Fläche von 1.102 Hektar. Dazu kommt eine Pufferzone von 4.251 Hektar. Die Koordinaten sind N49 4 39 E3 56 46. Die Welterbestätte befindet sich in und um die Stadt Reims. Nach der Verwaltungsreform in Frankreich befindet sich die Welterbestätte seit dem 01.01.2016 in der Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine (provisorische Bezeichnung).

Samstag, 9. Januar 2016

Der Südschwarzwald ist das zweite Biosphärengebiet in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat ab dem 01.02.2016 zwei Biosphärengebiete. Nach dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb, das am 31.01.2008 verordnet und 2009 von der Unesco anerkannt worden ist, wird jetzt der Südschwarzwald zum Biosphärengebiet ernannt. 

Der baden-württembergische Naturschutzminister Alexander Bonde hat am 04.01.2016 die Verordnung zum Biosphärengebiet Südschwarzwald unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetzblatt wird das Biosphärengebiet ab dem 01.02.2016 wirksam. Die Verordnung liegt mit Datum vom 05.01.2016 noch nicht vor. Sobald die Verordnung öffentlich bekannt ist, werden wir hier in diesem Blog noch einmal darauf zurückkommen.

Die Anerkennung des Biosphärengebiets durch die Unesco steht noch aus. Möglicherweise wird das Biosphärengebiet Südschwarzwald bei der nächsten Sitzung des MAB-Komitees der Unesco im Sommer 2016 anerkannt. In Deutschland gibt es jetzt insgesamt 17 Biosphärenreservate. Zwei davon sind jedoch noch nicht von der Unesco anerkannt.

Dienstag, 5. Januar 2016

"Marais Vernier et Vallée de la Risle maritime" in der Normandie ist das 44. Ramsar-Gebiet Frankreichs

Frankreich hat am 18.12.2015 ein neues Gebiet im Rahmen der Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete gemeldet. Das Gebiet "Marais Vernier et Vallée de la Risle maritime" befindet sich in der Region Haute Normandie* und hat eine Fläche von 9.564, 5 Hektar. Die Koordinaten des Gebiets sind 49°26'N 0°29'E. Die Ramsar-Gebietsnummer ist 2247. Dies ist das 44. Ramsar-Gebiet Frankreichs.

* Im Rahmen der Verwaltungsreform in Frankreich wurden die Regionen Haute Normandie und Basse Normandie am 01.01.2016 zur Region Normandie verschmolzen.

Das neu gemeldete Gebiet ist ein großes Flussmündungssystem mit Sümpfen auf angeschwemmten Böden, Schlammebenen, Brackwasserflächen, Flüssen, Torfflächen sowie einem Netzwerk von Gräben und offenen Wasserflächen, die im Grand Mare-Naturbecken aufeinandertreffen. Marais Vernier, ein früherer Mäander des Flusses Seine, beinhaltet heute das größte Torfvorkommen in Frankreich. Der Risle-Küstenfluss ist eine Übergangszone zwischen Salzwasser und Süßwasser und unterstützt Habitate, die auf die Gezeiten angewiesen und als Lebensraum für Fische wichtig sind.

Samstag, 2. Januar 2016

UNESCO Global Geoparks in Europa

Auf ihrer Sitzung vom 03. bis 18.11.2015 (konkret am 17.11.2015) hat die UNESCO-Generalversammlung das neue Label "UNESCO Global Geopark" geschaffen. Neben den UNESCO-Welterbestätten und den UNESCO-Biosphärenreservaten gibt es damit ein drittes Schutzgebietslabel, das die UNESCO vergibt.

Konkret wird das seit 1972 bestehende internationale Geowissenschaftsprogramm IGCP (International Geoscience Programme), das von der UNESCO und IUGS (International Union of Geological Sciences) gemeinsam getragen wird, zu einem International Programme of Geosciencis and Geoparks (IGGP) weiterentwickelt.  

Eine Dachorganisation der Geoparks der Welt, Global Geoparks Network, existiert bereits seit dem Jahr 1998 und wurde bereits von der UNESCO unterstützt. Diese Organisation hat Kriterien eingeführt, denen ein Geopark genügen muss, um Mitglied der Organisation zu werden. Alle Geoparks, die mit Stand November 2015 bereits Mitglied im Global Geoparks Network sind, erhalten automatisch das Label UNESCO Global Geopark. Geoparks, die Mitglied im Netzwerk Global Geoparks Network sind, sind automatisch auch Mitglied im europäischen Netzwerk der Geoparks (European Geoparks Network).

Geoparks, die ab November 2015 neu das Label UNESCO Global Geopark erhalten wollen, müssen einen Bewerbungsprozess im nationalen und im UNESCO-Rahmen durchlaufen, wie das auch bei den Welterbestätten und den Biosphärenreservaten der Fall ist.


Wie bei anderen internationalen Programmen üblich werden für die Beurteilung und Aufnahme der UNESCO-Geoparks Nationalkomitees eingerichtet. Das deutsche Nationalkomitee hatte unter Federführung des Auswärtigen Amts am 22. 04.2016 seine konstituierende Sitzung.  

Im heutigen Post in diesem Blog sind die UNESCO Global Geoparks in Europa aufgelistet. Alle Artikel in diesem Blog, die die UNESCO Global Geoparks zum Inhalt haben, sind und werden von hier verlinkt. Der heutige Post ist auch von der rechten Spalte des Blogs direkt verlinkt.

Mit Stand April 2019 gibt es 147 UNESCO Global Geoparks in 41 Staaten. Davon sind vier transnationale Geoparks, die sich über zwei Staaten erstrecken.