Dienstag, 27. Juni 2017

Vereinbarungen zum Fächennaturschutz im Koalitionsvertrag 2017 für das Saarland

Die das Saarland in der 16. Legislaturperiode 2017 - 2022 regierenden Parteien CDU und SPD haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen, der auch Festlegungen zum Flächennaturschutz beinhaltet.

Die Festlegungen zum Flächennaturschutz finden sich im Kapitel 13 "Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz" des Koalitionsvertrags.

Im Unterkapitel "Biodiversitätsstrategie des Saarlandes" wird dargestellt, dass das Saarland als erstes deusches Bundesland einen elementaren Teil der "Naturschutz-Offensive 2020" der Bundesregierung realisiert.


Im Unterkapitel "Natura 2000" werden die als Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete rechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete als die Hot-Spots der Biodiversität im Saarland bezeichnet. (Anmerkung: Das Saarland ist vorbildlich bei der Umsetzung der Natura 2000-Gebiete in Schutzgebiete nach nationalem Recht. Jedes Natura 2000-Gebiet wird mit einem eigenen Rechtsakt entweder als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt).

Im Unterkapitel "Großschutzgebiete im Saarland" gibt es ein Bekenntnis zu den bestehenden Großschutzgebieten, dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald, dem Biosphärenreservat Bliesgau, dem Naturpark Saar-Hunsrück und der LIK Nord (Anmerkung: LIK Nord = Landschaft der Industriekultur ist ein einzigartiges Naturschutzgroßprojekt im Saarland.) Im Nationalpark Hunsrück-Hochwald soll das Besucherzentrum Nationalparktor in Otzenhausen für naturbegeisterte Wanderer errichtet werden.

Im Unterkapitel "Waldbewirtschaftung im Saarland" wird festgelegt, dass auf Flächen des Staatswalds die besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich gebracht werden soll. An diesen Standorten soll die Errichtung von Windenergieanlagen nur noch eingeschränkt zugelassen werden.  

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