Montag, 25. Januar 2016

Autonome Provinz Bozen-Südtirol muss Natura 2000-Gebiete formell verordnen

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat bei den Natura 2000-Gebieten dasselbe Problem wie die Mehrzahl der italienischen Regionen bzw. autonomen Provinzen (und auch die Mehrzahl der deutschen Bundesländer). Die gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) erforderliche Ausweisung der FFH-Gebiete zu Schutzgebieten nach nationalem Recht ist bisher nicht erfolgt. Die EU hat deshalb gegen Italien bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Dieses Verfahren wurde auch bereits gegen Deutschland eingeleitet).

Gemäß der FFH-Richtlinie der EU durchlaufen die FFH-Gebiete die folgende Entwicklung:
1. Die einzelnen Staaten schlagen der EU-Kommission Gebiete vor, die die Schutzziele der FFH-Richtlinie unterstützen (sogenannte vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, vGGB). Dieser Prozess ist seit Jahren weitgehend abgeschlossen.
2. Die EU überprüft diese Gebiete und nimmt sie in die Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf. Damit sind diese Gebiete offiziell Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Dieser Prozess ist ebenfalls seit Jahren zum größten Teil abgeschlossen, was jedoch nicht ausschließt, dass die EU auch zukünftig die Nachmeldung von vGGB´s verlangt, wenn die Ziele der FFH-Richtlinie dies erfordern.
3. Innerhalb von 6 Jahren nach der Veröffentlichung eines GGB in den EU-Listen müssen die Staaten die entsprechenden Gebiete nach nationalem Recht zu Schutzgebieten (sogenannte besondere Schutzgebiete, BSG) ausweisen. Dieser Zeitraum ist in der Provinz Bozen-Südtirol bereits überschritten, weshalb die EU das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.


Um eine Verurteilung mit hohen Geldstrafen zu vermeiden, hat der italienische Staat nun die einzelnen Regionen und Provinzen aufgefordert, die Umwandlung der GGB´s in BSG´s innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Das Vorhandensein eines Managementplans für ein Gebiet reicht nicht aus, um die Vorgaben einer Ausweisung der FFH-Gebiete zu Schutzgebieten nach nationalem Recht zu erfüllen.

In der autonomen Provinz Bozen-Südtirol gibt es 40 FFH-Gebiete. Sie wurden zwischen 2003 und 2008 von der EU zu GGB´s erklärt, indem sie in die Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind. Südtirols Landesrat Richard Theiner hat am 08.01.2016 alle BürgermeisterInnen der Gemeinden eingeladen, auf deren Flächen sich FFH-Gebiete befinden. Die Gemeinden sind bei der Ausweisung der FFH-Gebiete als BSG´s mit gefordert, weil sie die Datenbögen mit den Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die betroffenen Gebiete per Gemeinderatsbeschluss genehmigen müssen, bevor abschließend wiederum die Landesregierung am Zug ist.

Siehe auch:
FFH-Gebiete in der italienischen Region Aostatal im Post vom 30.05.2015 in diesem Blog
  

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