Montag, 31. Januar 2011

Burgenland verordnet "Geschützten Lebensraum Weißes Kreuz"

Mit der 72. Verordnung vom 9. November 2010 hat die Regierung des österreichischen Bundeslands Burgenland den geschützen Lebensraum Weißes Kreuz erklärt. Das neue Schutzgebiet befindet sich innerhalb der Marktgemeinde Großhöflein. Großhöflein befindet sich westlich von Eisenhüttenstadt und südlich des Leithagebirges. Der Geschützte Lebensraum Weißes Kreuz befindet sich unmittelbar nördlich von Großhöflein und am Südhang des Leithagebirges. Geschützt wird ein Trockenrasengebiet.

Die Schutzgebietskategorie des Geschützten Lebensraums ist eine von sieben Schutzgebietskategorien des Burgenlandes. Die anderen sechs Kategorien sind: Natura 2000 - Gebiete, Nationalpark, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke und geschützte Landschaftsteile.

Mit der Schutzgebietskategorie der Geschützten Lebensräume sollen die im Anhang I und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie der EU) angeführten und im Burgenland gefährdeten natürlichen Lebensraumtypen sowie Arten bewahrt, entwickelt und ggf. wiederhergestellt werden. Mit dem neuen Schutzgebiet gibt es im Burgenland insgesamt fünf Geschützte Lebensräume.

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