Freitag, 13. Oktober 2017

Schweizer Bundesrat verordnet zusätzliche Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung

Gemäß einer Pressemitteilung vom 29.09.2017 hat der Schweizer Bundesrat (die Regierung der Schweiz) bei seiner Sitzung am 29.09.2017 die Revision der Bundesinventare der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung genehmigt.

Damit erhöht sich der Anteil der in den Inventaren verzeichneten Gebiete an der gesamten Landesfläche um 16.000 Hektar und von 1,8 auf 2,2 Prozent. Die Ausdehnung der nationalen Schutzgebiete der Schweiz ist ein wichtiger Bestandteil für die Erreichung der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz. Bereits am 06.09.2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan Biodiversität Schweiz in Kraft gesetzt. Dieser Plan umfasst bedeutende Mittel, um die nationalen Schutzgebiete in einem guten Zustand zu erhalten.

Als interessantes Detail ist zu nennen, dass allein durch den Gletscherrückgang der vergangenen Jahrzehnte ca. 3.000 Hektar neue "unproduktive" Auen entstanden sind, die jetzt Aufnahme in die entsprechende Liste der Biotope von nationaler Bedeutung gefunden haben.

Es gibt in der Schweiz sechs Bundesinventare der Biotope von nationaler Bedeutung:


Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung) mit der Liste der Auengebiete von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 28.10.1992 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Die Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung) mit der Liste der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 21.01.1991 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Die Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung) mit der Liste der Flachmoore von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 07.09.1994 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Die Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung) mit der Liste der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 15.06.2001 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Die Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) mit der Liste der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 01.05.1996 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Die Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung) mit der Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Anhang wurde zum ersten Mal am 13.01.2010 erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft.  

     

   

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