Sonntag, 31. Juli 2016

Sielmann-Stiftung ruft zur Wahl von Deutschlands schönster Wildnis auf

Zum siebten Mal ruft die Heinz Sielmann Stiftung zur Wahl des schönsten Naturwunders Deutschlands auf. Im Jahr 2016 steht die Wahl unter dem Motto "Wildnis". Kooperationspartner ist EUROPARC Deutschland e.V..

Bis zum 18. September 2016 können auf der Website der Sielmann-Stiftung 13 wilde Naturwunder gewählt werden. Darunter sind Nationalparks oder Teile von Biosphärenreservaten und Naturparks.
  • Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (Salzwiesen, Priele und Nehrungen bei St. Peter Ording), Bundesland Schleswig-Holstein
  • Nationalpark Harz (eine der größten Waldwildnisflächen der Nationalen Naturlandschaften), Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
  • Nationalpark Hainich (Weltnaturerbefläche Alte Buchenwälder), Bundesland Thüringen
  • Nationalpark Vorpommersche Bottenlandschaft (Darßer Weststrand), Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Naturpark Nuthe-Nieplitz (Stiftungsflächen Jüterbog), Bundesland Brandenburg
  • Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe (Schaale im Urstromtal der Elbe), Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Naturpark Fichtelgebirge (Blockhalden im Fichtelgebirge), Bundesland Bayern
  • Naturpark Bayerischer Wald (Rieslochschlucht), Bundesland Bayern
  • Naturpark Dahme-Heideseen (Trauben-Eichen der Dubrow), Bundesland Brandenburg
  • Naturpark Südschwarzwald (Wutachschlucht), Bundesland Baden-Württemberg
  • Naturpark Münden (Bachtäler im Kaufunger Wald), Bundesland Niedersachsen
  • Naturpark Siebengebirge (Wildnis im Siebengebirge), Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Naturpark Niederlausitzer Landrücken (Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen), Bundesland Brandenburg
Website der Sielmann-Stiftung:
www.sielmann-stiftung.de


Mittwoch, 27. Juli 2016

Neue EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten sowie neue Unionsliste in Kraft

Die neue EU-Verordnung 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 "über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 04.11.2014 in Kraft getreten.

Artikel 4 (1) der EU-Verordnung 1143/2014 legt fest, dass die EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sog. Unionsliste) erstellt. Die Kommission führt mindestens alle sechs Jahre eine umfassende Überprüfung der Unionsliste durch und aktualisiert sie gegebenenfalls.

Mit Datum vom 13.07.2016 wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die Liste führt 37 invasive Tier- und Pflanzenarten auf. 14 davon sind Gefäßpflanzen, 16 sind Wirbeltierarten und 7 sind wirbellose Tiere. Die Arten werden in der Liste nur mit ihrem wissenschaftlichen Namen aufgeführt. 

Die Liste umfasst vier Spalten. In der ersten Spalte wird der wissenschaftliche Name der Art angegeben. In der zweiten Spalte wird der KN-Code für lebende Exemplare angegeben (Code der kombinierten Nomenklatur). In der dritten Spalte wird der KN-Code für reproduktionsfähige Teile angegeben. In der Spalte vier wird die Kategorie der Waren angegeben, mit denen eine Verbindung besteht.  
 

Samstag, 23. Juli 2016

Bezirksregierung Köln verordnet vergrößertes Naturschutzgebiet "Eisbachtal mit Nebensiefen"

Die Bezirksregierung Köln im Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am 23. Juni 2016 die ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eisbachtal mit Nebensiefen" erlassen.

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Stadt Königswinter im Rhein-Sieg-Kreis. Es umfasst eine Fläche von 25 Hektar. Das NSG befindet sich im Nordosten des Siebengebirges östlich des Stadtteils Oberpleis (östlich der Autobahn A3). Das Gebiet umfasst ein ökologisch wertvolles und zusammenhängendes Fließgewässersystem. Das Gebiet zeichnet sich durch naturnahe Fließgewässer, durch naturnahe Ufer- und Auenbereiche und durch gehölzgeprägte Talhänge aus.

Bereits im Jahr 1994 wurde das Eisbachtal als Naturschutzgebiet ausgewiesen, allerdings nur auf einer Fläche von 8,5 Hektar. Mit der jetzt neu erlassenen Naturschutzgebietsverordnung wird die ordnungsbehördliche Verordnung "Landschaftsschutzgebiete in den Städten Königswinter und Bad Honnef" vom 31. August 2006 im Geltungsbereich der neuen Naturschutzgebietsverordnung aufgehoben.

Die neue Naturschutzgebietsverordnung ihrerseits tritt außer Kraft, wenn ein rechtskräftiger Landschaftsplan vorliegt, spätestens jedoch 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten.         

Dienstag, 19. Juli 2016

Südtirol weist 35 Natura 2000-Gebiete nach nationalem Recht aus

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat am 14. Juni 2016 35 EU-Natura 2000-Gebiete in Schutzgebiete nach nationalem Recht umgewandelt.

Der Artikel 4(4) der Richtlinie 92/43/EWG des Rats vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie der EU) legt fest, dass die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichneten Gebiete spätestens 6 Jahre nach der Aufnahme in die EU-Listen von den einzelnen Staaten als Besondere Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung = Siti di Importanza Comunitaria, Besondere Schutzgebiete = Zone speciale di Conservazione). 

Dem sind viele italienische Regionen - wie übrigens auch viele deutsche Bundesländer - nicht nachgekommen, weshalb die EU unter anderem auch gegen den italienischen Staat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Das zuständige Ministerium hat die Regionen und autonomen Provinzen daraufhin aufgefordert, bis spätestens Juni 2016 die Umwandlung der Siti di Importanza Comunitaria in Zone speciale di Conservazione zu bewerkstelligen.

In Südtirol gibt es 40 FFH-Gebiete. Sie bedecken ca. 150.000 Hektar oder 20 Prozent der Landesfläche. 35 dieser Gebiete wurden nun in Zone speciale di Conservazione umgewandelt. Weitere 5 dieser Gebiete befinden sich innerhalb des Nationalparks Stilfser Joch. Hier hat die Umwandlung noch bis Ende 2016 Zeit. Das Umwandlungsverfahren hat sechs Monate in Anspruch genommen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden für die einzelnen Gebiete spezifische Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt.

  

Freitag, 15. Juli 2016

Nach Großbrand: Italienische Regierung beschleunigt Gesetzgebung für neuen Nationalpark auf der Insel Pantelleria

Auf der zwischen Sizilien und Nordafrika liegenden und zur Region Sizilien gehörenden Insel Pantelleria soll in Kürze ein Nationalpark eingerichtet werden. Der italienische Ministerrat hat jetzt das Gesetzgebungsverfahren für den zukünftigen Nationalpark Pantelleria beschleunigt. Damit reagiert die italienische Regierung auf den Großbrand von Ende Mai 2016, der 600 Hektar Landfläche und Teile des wertvollen Steineichenwalds der Insel vernichtet hat. Der Großbrand wurde von Gegnern des geplanten Nationalparks gelegt.

Mit einem gesetzgeberischen Kraftakt will die italienische Regierung jetzt gegen die Pyromanen auf der Insel Pantelleria vorgehen. Eine entsprechende Verordnung des Staatspräsidenten zum zukünftigen Nationalpark sowie zur zukünftigen Nationalparkorganisation wird jetzt beschleunigt vorbereitet.

Der neue Nationalpark soll für eine Übergangszeit von eineinhalb Jahren in drei Zonen eingeteilt werden. Die Zone 1 ist die Naturzone. Die Zone 2 umfasst Gebiete traditioneller Landwirtschaft. Die Zone 3 umfasst die Siedlungen. Mit der Zeit soll die Zonierung des Parks gemäß dem Nationalparkgesetz 394/91 vorgenommen werden (Zonen A,B,C und D). 

Pantelleria ist eine 83 km² große Insel im Mittelmeer. Dort leben 7.700 Einwohner. Die Insel ist vulkanischen Ursprungs. Die bekannteste vulkanische Sehenswürdigkeit ist ein "Spiegel der Venus" genannter Binnensee. 

 

Montag, 11. Juli 2016

Rund um den Felszahn Roque Nublo (Wolkenfels) im zentralen Gebirgsmassiv (Cumbre) von Gran Canaria

In den Posts vom 12.02.2010 und vom 25.02.2014 in diesem Blog ging es bereits um das Naturdenkmal (Monumento Natural) Roque Nublo im zentralen Bergland von Gran Canaria.

Heute soll erneut eine Wanderung rund um den Roque Nublo das Thema in diesem Blog sein (Sendero Circunvalación al Roque Nublo). Diese Wanderung um den bekanntesten Vulkanmonolit Gran Canarias und einen der bekanntesten Vulkanberge ganz Spaniens verläuft auf einem gut beschilderten Pfad.

Das Naturdenkmal Roque Nublo wurde im Jahr 1994 verordnet. Es umfasst eine Fläche von 451,8 Hektar. Das sind 0,3 Prozent der Inselfläche und 0,7 Prozent der Fläche aller Schutzgebiete. Das Naturdenkmal Roque Nublo befindet sich im Gemeindegebiet von Tejeda.  

Der Vulkanschlot des Roque Nublo sitzt auf einer Hochfläche auf, die El Tablón del Nublo genannt wird. Nur diese Hochfläche ist für Wanderer zugänglich. Von den verschiedenen Punkten der Hochfläche hat man dieselbe Sicht wie das vom Gipfel des Roque Nublo aus möglich wäre.

Donnerstag, 7. Juli 2016

Die sechs Gewinner des Natura 2000 Award 2016 (Natura 2000 - Auszeichnung 2016)

Am 23. Mai 2016 wurden in Brüssel die sechs Gewinner des Natura 2000 Award für das Jahr 2016 bekanntgegeben. Der Natura 2000 Award wird seit dem Jahr 2014 in sechs Kategorien vergeben.

Der Natura 2000 Award anerkennt hervorragende Leistungen im Management von Natura 2000-Gebieten sowie bei den Schutzmaßnahmen. Dadurch soll der positive Beitrag der Natura 2000-Gebiete für die wirtschaftlichen Aktivitäten vor Ort ins rechte Licht gerückt werden. Zudem soll der Natura 2000 Award den Bekanntheitsgrad der Natura 2000-Gebiete in der Öffentlichkeit stärken. Eine Umfrage hat vor kurzem gezeigt, dass nur 27 Prozent der EU-Bürger schon einmal etwas von Natura 2000 gehört haben. Nur 11 Prozent wissen genauer über Natura 2000 Bescheid.

Dies sind die sechs Gewinner:

Sonntag, 3. Juli 2016

Das Programm "Fahrtziel Natur" der Bahn wurde auf die Bündner Pärke ausgedehnt

22 Ziele umfasst das Programm "Fahrtziel Natur", das die Bahn aufgelegt hat. Hierbei geht es um attraktive Angebote, die die Anreise mit der Bahn, die Unterkunft und eine umweltfreundliche Mobilität vor Ort in den ausgewählten Naturlandschaften garantieren.

Eines der 22 Ziele von "Fahrtziel Natur" ist der Schweizerische Nationalpark, der bisher immer noch einzige Nationalpark der Schweiz, gelegen im Kanton Graubünden. Im Jahr 2016 wurde das Programm Fahrtziel Natur auf weitere Pärke in Graubünden ausgedehnt. Daran beteiligt sind das Netzwerk Schweizer Pärke, der Verkehrs-Club der Schweiz, der Bündner Vogelschutz, die Rhätische Bahn und PostAuto Graubünden. 

Die neuen Ziele sind neben dem Schweizerischen Nationalpark der Parc Adula, der Parc Ela, der Naturpark Beverin, die Biosfera Val Müstair und das UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona.