Samstag, 28. Mai 2016

Bayern erlässt Verordnung über Natura 2000-Gebiete

Das deutsche Bundesland Bayern hat am 19. Februar 2016 eine Verordnung zur Änderung der Vogelschutzverordnung erlassen. Die geänderte Verordnung trägt den Titel "Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bayerische Natura 2000-Verordnung - BayNat2000V)".

Mit dieser Verordnung wird die im Jahr 2006 erlassene Vogelschutzverordnung, mit der die Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Richtlinie 79/409/EWG in der Fassung 2009/147/EG in Bayern nach nationalem Recht als Schutzgebiete festgesetzt worden sind, um die FFH-Gebiete gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG erweitert. Die EU-Richtlinie 92/43/EWG verlangt, dass die FFH-Gebiete, die Aufnahme in die EU-Listen der einzelnen biogeographischen Regionen gefunden haben, spätestens sechs Jahre nach der Aufnahme in die Listen als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Bayern wie auch einige andere Bundesländer haben dies bisher versäumt, so dass es sogar zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist. Nun hat Bayern mit einem Schlag in der Form einer Sammelverordnung alle FFH-Gebiete des Bundeslandes nach nationalem Recht förmlich als Schutzgebiete ausgewiesen.

Die FFH-Gebiete werden in der Anlage 1 der neuen Verordnung aufgeführt. Die Erhaltungsziele sind Bestandteil der Anlage 1a. Die Vogelschutzgebiete werden in der Anlage 2 aufgeführt. Die Erhaltungsziele sind Bestandteil der Anlage 2a. Die Gebiete sind überblicksartig im Maßstab 1:100.000 in den Anlagen 1.1 bis 1.674 für die FFH-Gebiete sowie in den Anlagen 2.1 bis 2.84 für die Vogelschutzgebiete dargestellt. Darüberhinaus gibt es Karten im Maßstab 1:5.000, die bei der obersten Naturschutzbehörde und den Kreisverwaltungsbehörden archivmäßig gesichert sind.

Dienstag, 24. Mai 2016

Sieben finnische Nationalparks feiern 2016 ihr 60jähriges Bestehen

Sieben finnische Nationalparks und elf strenge Naturreservate feiern im Jahr 2016 ihr 60jähriges Bestehen. Das teilte die finnische Naturschutzbehörde Metsähallitus in einer Pressemitteilung vom 20.05.2016 mit. 

Im Jahr 1956 wurden die ersten Nationalparks in Finnland nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Dies waren die Nationalparks Lemmenjoki, Liesjärvi, Linnansaari, Oulanka, Petkeljärvi, Pyhä-Häkki und Rokua. Gleichzeitig wurden elf strenge Naturreservate verordnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben nur zwei der ursprünglich vier Nationalparks auf finnischem Territorium. Dies waren die Nationalparks Pallastunturi und Pyhätunturi. Auch zwei strenge Naturreservate waren nach 1945 auf dem dann bestehenden finnischen Territorium, Pisavaara und Malla. Das Jahr 1956 markierte den Beginn der Errichtung eines landesweiten Nationalpark-Systems.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde einerseits wegen der Reparationszahlungen und aus wirtschaftlichen Gründen versucht, aus den Wäldern und von der Wasserkraft Profit zu schlagen. Andererseits traten dann auch Pläne zum Schutz der Natur in Kraft, die zuvor über Jahrzehnte in der Schublade geschlummert haben.

Freitag, 20. Mai 2016

Europadiplom für den slowakischen Poloniny-Nationalpark weiterhin in Gefahr

Die Expertengruppe für das Europadiplom des Europarats (Group of Specialists on the European Diploma for Protected Areas) hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2016 in Straßburg erneut ihre Besorgnis über den Zustand des slowakischen Poloniny-Nationalparks geäußert und das Fortbestehen des Europadiploms des Europarats für das Schutzgebiet in Frage gestellt. 

Eine sofortige Aberkennung des Europadiploms wurde jedoch verworfen. Eine endgültige Entscheidung soll bei der kommenden Sitzung im Jahr 2017 fallen. Die Vorschläge der Expertengruppe für das Europadiplom des Europarats werden üblicherweise vom ständigen Ministerausschuss übernommen. Die nächste Tagung des Ministerausschusses ist vom 15.-18.11.2016.

Der Poliniy Nationalpark ist seit längerem unter Beobachtung der Expertengruppe des Europarats. Das gründet sich hauptsächlich auf das langjährige Fehlen eines Managementplans und von Vorgaben für die Forstwirtschaft. Im Jahr 2015 hat die Expertengruppe bereits eine Empfehlung ausgesprochen, dass das Europadiplom vor dem Ende der laufenden Gültigkeitsperiode (18.09.2018) entzogen werden soll. Im Dezember 2015 hat das Ministerkomitee entschieden, dass der Poliniy Nationalpark eine letzte Chance erhalten soll und dass die Slowakischen Behörden eine letzte Gelegenheit erhalten sollen, den Managementplan für den Nationalpark fertigzustellen.

Montag, 16. Mai 2016

Die Azoreninsel São Jorge ist neues UNESCO-Biosphärenreservat

Der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (International Coordinating Council (ICC) of the Man and Biosphere Programme (MAB)) hat bei seiner 28. Sitzung vom 18. bis 19. März 2016 in Peru zwanzig neue Biosphärenreservate anerkannt. Davon befinden sich vier in Europa.

Eines der vier neuen Biosphärenreservate in Europa ist die Azoreninsel São Jorge in Portugal. Der Name des neuen Biosphärenreservats lautet Fajãs de São Jorge. Das neue Biosphärenreservat umfasst die gesamte Insel São Jorge. Die Insel ist ca. 55 Kilometer lang und maximal 7 Kilometer breit. Die Fläche der Insel beträgt 243,8 km². Die Küstenlinie ist 140 Kilometer lang. 

São Jorge ist die viertgrößte Insel der Azoren. Der höchste Punkt der Insel ist Pico da Esperança mit einer Höhe von 1.053 Meter ü NN. Die schroffen Küstenabbrüche haben eine Höhe von durchschnittlich 700 Metern und tragen zu der einzigartigen Hochland-Region der Insel bei. 

São Jorge ist auch für die unterschiedlichen Ausprägungen der belebten und unbelebten Natur in den unterschiedlichen Höhenstufen bekannt. Es gibt im Hochland ausgedehnte Wiesen, Moore und Buschwerk in der Nähe der Klippen. Die Kombination von Hochland und Küstengebieten hat zu einer Vielzahl an endemischen Pflanzen geführt. Ca. 60 Arten sind nur auf São Jorge heimisch. 

Auf der Insel São Jorge lebten 2011 nur 9.171 Menschen, 3,7 Prozent der Bevölkerung der Azoren. 

Auf den Azoren gibt es jetzt insgesamt vier Biosphärenreservate. Neben São Jorge sind dies die Biosphärenreservate Corvo, Graciosa, Flores. In Portugal gibt es jetzt insgesamt 10 Biosphärenreservate.

Hier gibt es eine Übersicht über die Biosphärenreservate in Portugal. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Biosphärenreservaten befassen, verlinkt.  

Donnerstag, 12. Mai 2016

Neues Naturdenkmal (Monumento Natural) Monte Arabí in der spanischen Region Murcia

Mit der Verordnung 13/2016 vom 2. März 2016 hat die autonome spanische Region Murcia den Berg Monte Arabí zum Naturdenkmal (Monumento Natural) erklärt. Das neue Naturdenkmal hat eine Fläche von 583,93 Hektar.

Der Berg und das neue Naturdenkmal Monte Arabí befinden sich in der Gemeinde Yecla in der Comarca (Kreis) Altiplano. Der höchste Punkt des Bergs hat eine Höhe von 1.068 m ü NN. Der Berg umfasst eine Fläche von ca. 650 Hektar. Der Berg grenzt an die Provinz Albacete in der autonomen Region Castilla-La Mancha.

Eine Besonderheit des Monte Arabí sind seine geologischen Karst-Formationen, die von der physikalischen und chemischen Verwitterung geprägt sind. Im Gebiet gibt es auch Fossilien von Meerestieren.    

Die Region Murcia ist eine autonome Gemeinschaft im Südosten Spaniens. Die Region grenzt an das Mittelmeer und erstreckt sich zwischen den Regionen Andalusien und Valencia. Als dritte Region grenzt die Region Castilla-La Mancha an die Region Murcia. Murcia bedeckt eine Fläche von 11.314 km² und hat ca. 1,45 Mio. Einwohner. Die Hauptstadt hat den gleichen Namen wie die Region.

Die Region Murcia kennt die folgenden Schutzgebietskategorien:
Parques Regionales (Regionale Naturparks)
Reservas Naturales (Naturschutzgebiete)
Paisajes Protegidos (Landschaftsschutzgebiete)
Monumentos Naturales (Naturdenkmäler)

Monte Arabí ist das erste Naturdenkmal der Region Murcia.    

Sonntag, 8. Mai 2016

Biodiversität und Naturschutz im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2016-2021

Die zukünftige Regierungskoalition aus Grünen und CDU im deutschen Bundesland Baden-Württemberg (BW) hat bis Anfang Mai 2016 ihren Koalitionsvertrag erarbeitet. Zu den Themen Biodiversität und Flächennaturschutz werden im Koalitionsvertrag die folgenden Aussagen getroffen:

Die unterschiedlichen Prozessschutzflächen bilden ein bedeutendes Element für die Vielfalt der Wälder in BW. Europäisches Alleinstellungsmerkmal ist die Größe der unter FFH-Schutz stehenden alten Buchenwälder in BW. Der Schutz dieser Buchenwälder soll weiterhin in einer dynamischen Entwicklung gewährleistet werden. Das nationale Ziel wird unterstützt, wonach bis zu 10 Prozent der Staatswaldfläche bis 2020 unter Schutz zu stellen und sich selbst zu überlassen sind. Die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz mit dem Alt- und Totholzkonzept, dem Waldbiotopverbund und den bestehenden Schutzgebieten soll fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Mittwoch, 4. Mai 2016

Schottisches Biosphärenreservat Beinn Eighe wurde in Wester Ross umbenannt und beträchtlich vergrößert

Der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (International Coordinating Council (ICC) of the Man and Biosphere Programme) (MAB) hat bei seiner 28. Sitzung vom 18. bis 19. März 2016 in Peru der Umbennung, Vergrößerung und Neuzonierung von acht Biosphärenreservaten zugestimmt.

Darunter ist auch das schottische Biosphärenreservat Beinn Eighe, das erweitert und umbenannt worden ist. Das Biosphärenreservat Beinn Eighe im Nordwesten Schottlands wurde im Jahr 1976 anerkannt und hatte eine Fläche von 4.800 Hektar. Es entsprach seit einigen Jahren nicht mehr den neuen Standards für Biosphärenreservate aus der Sevilla-Strategie, die unter anderem eine Zonierung der Biosphärenreservate vorsieht. 

Das Biosphärenreservat Beinn Eighe wurde in Wester Ross umbenannt. Seine Fläche beträgt nun 529.904 Hektar. Sie teilen sich auf in eine Kernzone mit 5.337 Hektar, in eine Pflegezone mit 13.807 Hektar und in eine Entwicklungszone mit 510.760 Hektar. Das vergrößerte Biosphärenreservat schließt auch Loch Maree ein, ein Ramsar-Gebiet. Das Biosphärenreservat umfasst nun auch ein Meeresgebiet, das sich außerhalb der Grenzen der das Biosphärenreservat tragenden Gemeinden befindet.