Dienstag, 19. Juli 2016

Südtirol weist 35 Natura 2000-Gebiete nach nationalem Recht aus

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat am 14. Juni 2016 35 EU-Natura 2000-Gebiete in Schutzgebiete nach nationalem Recht umgewandelt.

Der Artikel 4(4) der Richtlinie 92/43/EWG des Rats vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie der EU) legt fest, dass die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichneten Gebiete spätestens 6 Jahre nach der Aufnahme in die EU-Listen von den einzelnen Staaten als Besondere Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung = Siti di Importanza Comunitaria, Besondere Schutzgebiete = Zone speciale di Conservazione). 

Dem sind viele italienische Regionen - wie übrigens auch viele deutsche Bundesländer - nicht nachgekommen, weshalb die EU unter anderem auch gegen den italienischen Staat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Das zuständige Ministerium hat die Regionen und autonomen Provinzen daraufhin aufgefordert, bis spätestens Juni 2016 die Umwandlung der Siti di Importanza Comunitaria in Zone speciale di Conservazione zu bewerkstelligen.

In Südtirol gibt es 40 FFH-Gebiete. Sie bedecken ca. 150.000 Hektar oder 20 Prozent der Landesfläche. 35 dieser Gebiete wurden nun in Zone speciale di Conservazione umgewandelt. Weitere 5 dieser Gebiete befinden sich innerhalb des Nationalparks Stilfser Joch. Hier hat die Umwandlung noch bis Ende 2016 Zeit. Das Umwandlungsverfahren hat sechs Monate in Anspruch genommen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden für die einzelnen Gebiete spezifische Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt.

  

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