Samstag, 30. April 2016

Biodiversität und Naturschutz im Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalt 2016 - 2021

Die Parteien, die die zukünftige Regierung im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt bilden werden, haben sich vor wenigen Tagen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Wir sehen uns im Folgenden an, welche Aussagen zu den Themen Biodiversität und Naturschutz der neue Koalitionsvertrag trifft.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der neue Koalitionsvertrag bei den Themen Biodiversität und Naturschutz keine großen Sprünge macht. Das scheint ein Kennzeichen der neuen Drei-Parteien-Regierungen zu sein. In Rheinland-Pfalz ist Ähnliches zu beobachten (siehe den vorangegangenen Post in diesem Blog).

Unter dem Abschnitt Forstwirtschaft ist zu lesen, dass sich die Ausweisung von Wildnisgebieten im Landeswald an den Erfordernissen des Artenschutzes zu orientieren hat. 

Unter dem Abschnitt Umwelt werden die folgenden Festlegungen getroffen:

Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie soll zukünftig ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Moore gelegt werden. Die ehemalige innerdeutsche Grenze soll zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt werden. Das Grüne Band soll als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. 

Eine Landesverordnung soll den Grundschutz beim europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 regeln. 

Für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz soll eine UNESCO-Anerkennung beantragt werden.
    

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.