Sonntag, 1. Dezember 2013

Landtag von Baden-Württemberg beschließt Nationalpark Schwarzwald

Am 28. November 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Damit hat jetzt auch Baden-Württemberg als eines der letzten Flächenbundesländer in Deutschland einen Nationalpark. Deutschland hat dann insgesamt 15 Nationalparks. Der neue Nationalpark Schwarzwald befindet sich im Nordschwarzwald und ist 10.062 Hektar groß - und damit nur wenige Hektar über der von der Politik für Deutschland festgesetzten Mindestgrößte für Nationalparks von 10.000 Hektar. Der Nationalpark Schwarzwald wird aus zwei voneinander getrennten Gebieten bestehen. Dies sind das Gebiet Ruhestein mit 7.615 Hektar Fläche und das Gebiet Hoher Ochsenkopf/Plättig mit 2.447 Hektar Fläche.


Zum größeren Teil befindet sich der Nationalpark Schwarzwald auf Staatswaldflächen. Die Städte Baden-Baden und Bühl haben jeweils einige hundert Hektar Stadtwaldfläche freiwillig in den Nationalpark eingebracht. Der Nationalpark Schwarzwald wird ein sogenannter Entwicklungsnationalpark sein. In den kommenden 30 Jahren wird es in Teilen des Gebiets einen Waldumbau geben mit dem Ziel, die standortfremden und für den Borkenkäfer anfälligen Fichtenwälder durch standortgerechte Buchen-Tannen-Wälder zu ersetzen.

Gemäß dem Nationalparkgesetz ist die Nationalparkverwaltung verpflichtet, innerhalb eines Jahres im Internet einen jeweils aktualisierten Plan über diejenigen Gebiete des Nationalparks zu veröffentlichen, die bereits frei von forstwirtschaftlichen Eingriffen sind und die sich damit zur Wildnis entwickeln können. Innerhalb von 30 Jahren sollen 75 Prozent der Fläche des Nationalparks Wildnis werden. Die restlichen 25 Prozent der Fläche umfassen Besuchereinrichtungen sowie Flächen, die ständiger Pflege bedürfen wie zum Beispiel die Grindenflächen (Hochweiden).  

Obwohl gemäß Meinungsumfragen die Mehrheit der Bürger von Baden-Württemberg und auch die Mehrheit der Bürger der betroffenen Region für den Nationalpark ist, gibt es vor Ort in einigen betroffenen Gemeinden massiven Widerstand. Die oppositionelle CDU im Landtag von Baden-Württemberg macht sich diesen Widerstand zunutze, indem sie einen Gegenentwurf zum jetzt geplanten Nationalpark präsentiert und hierbei auch mit den radikalsten Nationalparkgegnern vor Ort zusammenarbeitet. Der Gegenentwurf nennt sich Bürgernationalpark und ist wesentlich kleiner als der jetzt beschlossene Nationalpark. Die CDU hat angekündigt, dass sie bei einer Regierungsübernahme in der kommenden Legislaturperiode das Nationalparkgesetz ändern wird. Allerdings hat auch die CDU während ihrer vergangenen Regierungszeit in Baden-Württemberg bereits Pläne für einen Nationalpark im Schwarzwald vorbereitet. Und ein Teil der CDU unterstützt den jetzt beschlossenen Nationalpark. Es ist somit zu hoffen, dass zukünftige Änderungen beim Nationalparkgesetz allenfalls eine Erweiterung der Nationalparkfläche umfassen werden.        

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