Montag, 2. Mai 2011

Biosphärenreservate in der Koalitionsvereinbarung Sachsen-Anhalt

Die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der SPD für die Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2011 beschäftigt sich beim Thema der Großschutzgebiete vor allem mit den Biosphärenreservaten. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll eine Beantragung der Unesco-Anerkennung für das im Jahr 2009 nach Landesrecht ausgewiesene Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz zeitnah erfolgen. Außerdem soll der Naturpark Drömling zu einem Biosphärenreservat nach Landesrecht ausgewiesen werden. Die Anerkennung dieses BR durch die Unesco soll vorbereitet werden.

Weitere Festlegungen zum Flächennaturschutz beinhalten den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche sowie eine konkrete Vorhabenplanung für die Umsetzung der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.


Sachsen-Anhalt hat zur Zeit einen Nationalpark (Harz, zusammen mit Niedersachsen), zwei Biosphärenreservate (Flusslandschaft Elbe zusammen mit weiteren Bundesländern, Karstlandschaft Südharz) und sechs Naturparks (Drömling, Dübener Heide, Fläming, Harz, Saale-Unstrut-Triasland, Unteres Saaletal).

Von den 16 derzeit bestehenden deutschen Biosphärenreservaten sind bis auf die Karstlandschaft Südharz alle durch die Unesco anerkannt.

Die Anerkennung des Biosphärenreservats Südharz durch die Unesco sowie die Ausweisung und spätere Anerkennung durch die Unesco des Biosphärenreservats Drömling bedeuten, dass in diesen Gebieten mindestens drei Prozent der Fläche als Kernzone und damit zukünftiges Wildnisgebiet ausgewiesen werden müssen. Neue Wildnisgebiete werden auch im Rahmen der schon genannten Vorhaben der neuen Landesregierung (Biotopverbundsystem sowie nationale Stratiegie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt) entstehen.    

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