Montag, 30. August 2010

Neues zum geplanten Schweizer Nationalpark Adula

Im Post vom 30.12.2009 habe ich den geplanten Nationalpark Adula in den Schweizer Kantonen Graubünden und Tessin zum ersten Mal hier in diesem Blog angesprochen. Damals stand die Einreichung eines Gesuchs um Finanzhilfen des Bundes für die Errichtung des Parks unmittelbar bevor. Nun hat das Schweizer Bundesamt für Umwelt mitgeteilt, dass es Finanzhilfen von 686.000 Franken für die Jahre 2010 - 2011 bewilligt hat.

Der geplante Nationalpark ist erst der zweite Nationalpark der Schweiz. Es wäre zudem der erste Nationalpark, der nach der neuen Pärkeverordnung aus dem Jahr 2007 errichtet wird. Der bestehende und bisher einzige Nationalpark der Schweiz wurde mit einer eigenen Gesetzgebung geschaffen. Dieser Nationalpark im Unterengadin im Schweizer Kanton Graubünden heißt einfach "Schweizer Nationalpark". Sobald in der Schweiz weitere Nationalpärke eingerichtet sind, muss wohl die Bezeichnung des ersten Schweizer Nationalparks überdacht werden.


Die neue Pärkeverordnung sieht für Nationalpärke unter anderem die folgenden Bestimmungen vor: 
  • Die Kernzone der in den Alpen gelegenen Nationalpärke muss mindestens 100 km² betragen.
  • Mindestens 25 km² der Kernzone müssen sich unterhalb der Waldgrenze befinden.
  • Um die Kernzone herum muss sich eine Umgebungszone befinden, deren Fläche in einem angemessenen Verhältnis zur Kernzone steht.
Nach diesen Vorgaben muss sich der neue Nationalpark entwickeln. Wenn oben vom Nationalpark Adula im Konjunktiv die Rede ist, dann deshalb, weil dessen Einrichtung noch vom Ausgang der obligatorischen Volksabstimmung (voraussichtlich 2014) abhängig ist.      

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.