Dienstag, 26. Januar 2010

Kontroversen um Nationalpark Steigerwald

Heftig aufeinander prallen die gegensätzlichen Meinungen, wenn es um die Einrichtung eines Nationalparks im Steigerwald geht. Der Steigerwald befindet sich in Nordbayern zwischen Würzburg im Westen und Bamberg im Osten. Der Steigerwald ist ein Bestandteil des fränkischen Schichtstufenlands, in dem er die Keuperstufe bildet.

Der Steigerwald, der bisher als Naturpark ausgewiesen ist, ist ein idealer Standort für Rotbuchenwälder, deren Hauptverbreitungsgebiet weltweit sich im Bereich von Mitteleuropa und vor allem der Bundesrepublik Deutschland befindet. Mit dem Ziel, der internationalen Verantwortung Deutschlands für den Schutz der Rotbuche gerecht zu werden, fordern Naturschutzverbände, Fachleute und auch interessierte Bürger vor Ort seit längerem, dass im Steigerwald ein Nationalpark ausgewiesen wird. In diesem Nationalpark sollen Rotbuchenwälder ohne wirtschaftliche Nutzung gedeihen können. Dieses Prozessschutzgebiet soll es den Menschen ermöglichen, natürliche Rotbuchenwälder zu erleben. Zudem soll durch das Schutzgebiet das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten ermöglicht werden, die auf wilde Wälder einschließlich der darin vorkommenden alten und toten Bäume angewiesen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen ist noch anzumerken, dass keineswegs der gesamte Steigerwald bzw. der gesamte vorhandene Naturpark als Nationalpark ausgewiesen werden soll, sondern nur ein kleiner Teil von ca. 3 bis 5 Prozent.

Erst vor wenigen Tagen hat der Bund Naturschutz mit einer Unterschriftenaktion "11.000 Unterschriften für 11.000 Hektar Nationalpark Steigerwald" begonnen. Verschiedene Prominente haben bereits unterschrieben (www.ja-zum-nationallpark-steigerwald.de). Der Bund Naturschutz argumentiert, dass die Rotbuchenwälder noch wesentlich stärker bedroht sind als die immer wieder genannten brasilianischen Regenwälder. Es genüge nicht, zum Beispiel von Brasilien einen besseren Schutz der Regenwälder zu fordern, gleichzeitig aber im eigenen Land den Schutzverpflichtungen vor der Weltgemeinschaft nicht nachzukommen.

Die Ausweisung eines Nationalparks Steigerwald hat selbstverständlich auch Gegner - wie in Deutschland nicht anders zu erwarten. Dahinter stecken wirtschaftliche Sorgen. Man befürchtet den Arbeitsplatzverlust in der Forstwirtschaft und Holzindustrie, wenn man auf ein paar wenigen Prozenten der Fläche des Steigerwalds die wirtschaftliche Nutzung einstellen muss.

Fast schon harmlos hört sich da ein Vorschlag des Vereins "Unser Steigerwald" an, der an Stelle eines Nationalparks eine naturschonendere Forstwirtschaft im Steigerwald vorschlägt, einschließlich einer Vergrößerung der bestehenden Naturwaldreservate auf insgesamt 1.000 Hektar Fläche. Immerhin besser als gar nichts, könnte der Kommentar dazu lauten. Aber 1.000 Hektar Fläche für Prozessschutz und Wildnis sind eben noch lange kein Nationalpark, zumal diese Fläche nicht einmal zusammenhängend ist, sondern sich auf mehrere Gebiete aufteilt.

Der Verein "Unser Steigerwald" ist ein erklärter Gegner des Nationalparks. Sein Vorsitzender ist gleichzeitig Innenstaatssekretär von Bayern. Dieser hat in einer Rede vor kurzem dem Nationalpark eine deutliche Absage erteilt und erklärt, dass Allgemeininteressen (der Nationalpark) nicht über Eigeninteressen (die wirtschaftlichen Interessen der Privatwaldbesitzer) gestellt werden dürfen.

Bei dieser Argumentation scheinen gleich mehrere Dinge nicht ganz stimmig zu sein.

Gemäß der Kampagne des Bund Naturschutz handelt es sich bei der potenziellen Nationalparkfläche ausschließlich um Gebiet, das den Bayerischen Staatsforsten gehört, also der Öffentlichkeit. Privatwaldbesitzer sind nicht betroffen.

Weiter fällt auf, dass anscheinend sehr differenziert vorgegangen wird, wenn es um die Abwägung von Allgemeininteressen und privaten Interessen geht. So ist die bayerische Staatsregierung zum Beispiel beim Bau neuer Autobahnen überhaupt nicht zimperlich, das erklärte Allgemeininteresse (die Autobahn) gegen die privaten Interessen (den Erhalt von Grundstücken) durchzusetzen.

Und drittens stellt sich allgemein die Frage, wie zentrale Projekte von nationaler Bedeutung - und dazu gehören die Nationalparks - überhaupt durchgesetzt werden können. Nehmen wir einmal an, die Bundesrepublik Deutschland hätte gegenüber der Unesco eine Verpflichtung, zum Schutz der Rotbuchenwälder mindestens einen weiteren Nationalpark auszuweisen. Die Bundesrepublik schlägt in der Folge verschiedene Standorte in Deutschland vor. Bei jedem Standort jedoch regt sich lokaler Widerstand in dem Sinne, dass man keineswegs gegen den Naturschutz sei, dass aber ein Nationalpark ausgerechnet vor der eigenen Haustür nicht in Frage komme. Was macht die Bundesrepublik Deutschland in so einem Fall? Teilt sie der Unesco dann mit, dass ein Nationalpark leider nicht umzusetzen ist, weil es lokalen Widerstand gibt? Und ist die Unesco mit einer solchen Antwort dann zufrieden?

Ich glaube, dass man mit der Art und Weise, wie die Nationalparkausweisung in Deutschland zur Zeit vorstatten geht oder vielmehr nicht vonstatten geht, überhaupt nicht zufrieden sein kann. Vielleicht muss man den Begriff "National"park doch zukünftig besser beachten in dem Sinne, dass die Bundesregierung selbst für diesen Themenkomplex zuständig wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.